Förderrichtlinien
Präambel
Armut ist der größte Risikofaktor für eine Entwicklung im Wohlergehen von Kindern. Jedes 10. Kind in Deutschland wächst in Armut auf.
In Karlsruhe sind es über 5.000 Kinder, deren Eltern weniger als die Hälfte des durchschnittlichen Einkommens zur Verfügung haben. Diese Kinder haben nachweislich geringere Bildungschancen, größere gesundheitliche Risiken und sie können weniger am sozialen Leben teilhaben.
Arme Kinder haben deutlich geringere Chancen, später mal ein selbständiges, gesichertes und gesundes Leben führen zu können.
Die Hanne-Landgraf-Stiftung setzt sich für Karlsruher Kinder ein, die von Armut betroffen sind. Sie fördert schwerpunktmäßig Maßnahmen, die geeignet sind, die Folgen von Armut zu mindern und den betroffenen Kindern eine adäquate Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen.
Die Hanne-Landgraf-Stiftung setzt sich für die Interessen armer Familien im kommunalpolitischen Bereich ein, sie unterstützt und fördert den fachlichen Diskurs über neue wissenschaftliche /pädagogische Ansätze in der Arbeit mit armen Kindern.
Derzeit gibt es 2 Fördermöglichkeiten:
1. Individuelle Hilfen
Durch individuelle Hilfen sollen arme Familien bei der Anschaffung von Dingen, die für die Entwicklung der Kinder notwendig sind, unterstützt werden. Durch einen Zuschuss der Stiftung können z. B. Gegenstände für persönliche Belange, den Schulunterricht, für die Teilnahme an sportlichen, musischen, sozialen oder kulturellen Veranstaltungen angeschafft werden. Auch Beiträge die für Aktivitäten, wie z.B. Klassenfahrten, Vereinsleben etc. erhoben werden, können übernommen werden, wenn sie der Integration der Kinder in die Gemeinschaft dienen.
Eine individuelle Hilfe ist in der Regel bis zu einer Höhe von maximal 250 Euro/jährlich möglich. Über eventuelle höhere Förderung im Einzelfall entscheidet der Vorstand.
Zur Beantragung steht das Formular „Hanne-Landgraf-Stiftung / Individualhilfe“ zur Verfügung.
Hier können Sie sich das Antragsformular downloaden.
2. Projekte
die Hanne-Landgraf-Stiftung fördert soziale und pädagogische Projekte, die von Armut betroffenen Kindern neue Perspektiven ermöglichen. Die Projekte sollen über einen längeren Zeitraum dauern und geeignet sein, den Folgen der Armut zu begegnen. Auch hier steht die Schaffung der Möglichkeit zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben im Vordergrund. Benachteiligungen der Kinder sollen durch die Projekte kompensiert werden.
Antragsberechtigt sind in der Kinder- und Jugendarbeit tätige Fachkräfte und Ehrenamtliche.
Eine Projektförderung ist in der Regel bis zu einer Höhe von maximal 1.000 Euro möglich. In besonderen Fällen kann der Stiftungsrat über eine höhere Zuwendung entscheiden.
Zur Beantragung steht das Formular „Hanne-Landgraf-Stiftung / Projektförderung“ zur Verfügung.
Hier können Sie sich das Antragsformular downloaden.
Hinweis zu Beantragung:
Anträge auf Individualhilfen können nicht von den Betroffenen selbst, sondern nur von Dritten, die die Lage der Kinder und Familien sachkundig beurteilen können, gestellt werden. Hierzu zählen z. B. Lehrer/innen, Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagogen/innen, Erzieher/innen, Betreuer/innen usw.